Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026 · Half99 · Peter Feistmantl
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Peter Feistmantl, Half99, Meidlinger Hauptstraße 84, 1120 Wien, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeit führen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung erfolgt wie folgt: 50% Anzahlung bei Vertragsabschluss, 50% bei Fertigstellung und Abnahme der Leistung. Monatliche Supportleistungen werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, hat dieser zu vertreten. Lieferzeiten gelten erst ab vollständigem Eingang aller erforderlichen Inhalte und Freigaben. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte.
§ 5 Lieferzeiten und Termine
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und beginnen erst nach vollständigem Eingang aller vom Auftraggeber benötigten Unterlagen sowie der vereinbarten Anzahlung. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers etc.), verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Terminverzögerungen besteht nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Abnahme und Korrekturrunden
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Korrekturrunden im Design-Prozess sind im vereinbarten Umfang enthalten. Wesentliche Änderungen des ursprünglichen Briefings nach Projektbeginn können als Zusatzleistung in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Leistungen überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Das Urheberrecht an den erstellten Werken verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz in seinem Portfolio und in Werbemitteln zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass er alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos) besitzt oder berechtigt ist, diese zu verwenden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Gewährleistungsansprüche sind binnen 6 Monaten nach Abnahme geltend zu machen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder spezifische Geschäftsergebnisse durch die erbrachten Leistungen.
§ 9 Kündigung und monatliche Supportleistungen
Monatliche Supportverträge können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Quartals gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail an hello@half99.com zu erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.